Wer sein Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, kann über das KfW-Programm 261 zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen erhalten. Wir prüfen, was Ihr Haus erreichen kann, planen die Umsetzung und begleiten bis zur Auszahlung – vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser.

Je Wohneinheit sind bis zu 150.000 € Kredit möglich. Der Tilgungszuschuss – der Teil, den Sie nicht zurückzahlen – richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
| Erreichte Stufe | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % |
| Effizienzhaus 85 / 70 EE | – |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % |
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % |
Sätze der Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 (Antragstellung bei der KfW voraussichtlich ab Ende September 2026; für Anträge bis 20.07.2026 galten höhere Sätze). Ein Anteil erneuerbarer Wärme von 65 % ist jetzt Standard jeder Stufe; der Kreditrahmen beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit. Zuzüglich möglicher Boni: „Worst Performing Building" (+10 % bei EH 40/55/70), serielle Sanierung (+15 % bei EH 40/55, +5 % bei EH 70), Nachhaltigkeits-Klasse (+5 %) – WPB und SerSan kumulierbar bis 25 Punkte. Die Kosten der energetischen Baubegleitung werden zur Hälfte bezuschusst; unser Honorar ist förderfähig.
Bei unsanierten Bestandsgebäuden erweist sich meist das Effizienzhaus 70 EE als der technisch erreichbare und wirtschaftlich sinnvolle Zielstandard – bei energetisch schlechtem Ausgangszustand zusätzlich mit „Worst Performing Building"-Bonus. Nach neuer Richtlinie sind das 10 % Tilgungszuschuss – bis zu 15.000 € je Wohneinheit, die nicht zurückgezahlt werden (für Anträge bis 20.07.2026 galten 25 % / bis 37.500 €).
Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es die eigene Stufe Effizienzhaus Denkmal – mit angepassten Anforderungen an die historische Substanz. Dafür sind wir als Energieeffizienz-Experten für Baudenkmale gelistet.
Bevor Geld in die Hand genommen wird, beantworten wir die entscheidende Frage – ergebnisoffen und auf Grundlage von Zahlen, nicht von Erwartungen.
Welche Effizienzhaus-Stufe ist mit Ihrem Gebäude technisch erreichbar – und welche Boni (EE-Klasse, WPB) sind realistisch? Auch ein „lohnt nicht" ist ein Ergebnis.
Das Maßnahmenpaket aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, aufeinander abgestimmt – die Grundlage für alles Weitere.
Grobkosten auf Basis real umgesetzter Projekte – inklusive der erreichbaren Förderung.
Danach übernehmen wir die energetische Bilanzierung, die „Bestätigung zum Antrag" (BzA), die Baubegleitung und die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) – bis der Tilgungszuschuss gutgeschrieben ist.
Und wenn das Effizienzhaus nicht sinnvoll erreichbar ist? Dann ist die Vorstudie trotzdem nicht umsonst: In dem Fall führen gezielte Einzelmaßnahmen zum Ziel – gefördert mit 15 % Zuschuss; mit Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die förderfähigen Höchstbeträge (60.000 € für die erste Wohneinheit), und auf den Anteil oberhalb der Grundstaffel kommen 5 % Bonus. Die sinnvolle Reihenfolge legt der Sanierungsfahrplan fest.
Aufnahme des Ist-Zustands, erreichbare Effizienzhaus-Stufe, Grobkosten und Förderchancen – als Entscheidungsgrundlage.
Energetische Bilanzierung, „Bestätigung zum Antrag" (BzA) für die KfW und Begleitung der Antragstellung über Ihre Bank.
Planung der Maßnahmen, Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit, Begleitung der Ausführung.
Energetische Baubegleitung, Dokumentation und „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) – bis der Tilgungszuschuss gutgeschrieben ist.
Wer ein sanierungsbedürftiges Haus kauft, kann die Sanierung von Anfang an mitfinanzieren. Für Familien kommt zusätzlich das Programm „Jung kauft Alt" (KfW 308) in Betracht: zinsverbilligte Kredite von 140.000 bis 180.000 € (je nach Kinderzahl, Einkommensgrenzen beachten) beim Kauf eines Bestandsgebäudes mit schlechter Energieklasse. Voraussetzung ist die Sanierung innerhalb von 54 Monaten – mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder über festgelegte Einzelmaßnahmen. Genau diesen Nachweis- und Sanierungsweg begleiten wir als gelistete Energieeffizienz-Experten: von der Einstiegsberatung vor der Kaufentscheidung über das Sanierungskonzept bis zur Bestätigung für die KfW. (Stand 2026; maßgeblich sind die jeweils geltenden Programmbedingungen.)
Sprechen wir über eine Vorstudie – Braunschweig 0531 22433710 · Ludwigsburg 07141 6961660 oder über das Kontaktformular.