Förderstrategie
Maßnahmen, Programme, Boni und förderfähige Kosten einordnen und die Förderung auf das geplante Sanierungsvorhaben abstimmen.
Fördermittel funktionieren nur, wenn Planung, Verträge, Antrag, Ausführung und Nachweise zusammenpassen.
Wir prüfen die Förderfähigkeit, entwickeln den passenden Förderweg und begleiten den Prozess vom Antrag bis zur Auszahlung.
Bei Eigentümergemeinschaften strukturieren wir zusätzlich die Abläufe zwischen WEG, Verwaltung und einzelnen Eigentümern. Als gelistete Energieeffizienz-Experten erstellen wir die erforderlichen technischen Nachweise für KfW und BAFA.
Probleme entstehen selten bei der Prozentzahl. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge, eine förderkonforme Vertragsgestaltung, technische Anforderungen, Änderungen während der Bauphase und vollständige Abschlussunterlagen.
Die Förderung wird deshalb von Anfang an in den Projektablauf eingebaut – nicht erst nach Auftragserteilung dazugeholt.
Maßnahmen, Programme, Boni und förderfähige Kosten einordnen und die Förderung auf das geplante Sanierungsvorhaben abstimmen.
Technische Unterlagen, Antrag, Beschlüsse und Verträge so vorbereiten, dass Fristen und die Vorgaben zum Vorhabensbeginn eingehalten werden.
Technische Abstimmungen begleiten und Änderungen auf ihre Förderfähigkeit prüfen, bevor sie den bewilligten Umfang oder die Nachweise berühren.
Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und technische Abschlussnachweise zusammenführen und für die Auszahlung vorbereiten.
Je nach Vorhaben kommen unterschiedliche Förderwege in Betracht. Fördersätze, Boni und Obergrenzen können sich ändern; maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt des jeweiligen Antrags.
Den konkreten Förderweg und aktuellen Programmstand prüfen wir deshalb für jedes Projekt individuell – einen ersten Überblick liefert unser Schnellcheck.
Förderung schätzen – Schnellcheck →Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung, Fenster und Türen als Zuschuss über das BAFA, mit zusätzlichem Bonus bei Einbindung in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) – zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung des gesamten Gebäudes. Zum Effizienzhaus-Rechner →
Heizungstausch – Förderung für den Austausch der Heizungsanlage, beispielsweise durch Wärmepumpe oder Wärmenetzanschluss, mit zusätzlichen Boni für bestimmte selbstnutzende Eigentümer.
Bei umfangreichen Sanierungen reicht es nicht, einzelne Förderanträge isoliert zu betrachten. Maßnahmen können unterschiedliche Förderbedingungen, Kostenobergrenzen und Förderwege haben.
Wir prüfen deshalb frühzeitig, wie Maßnahmen, förderfähige Kosten und Antragsschritte sinnvoll strukturiert werden können. Ziel ist eine technisch und wirtschaftlich schlüssige Sanierung, bei der die verfügbaren Fördermöglichkeiten bestmöglich genutzt werden.
Neben der eigentlichen Maßnahme können auch Planung, Baubegleitung und notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig und nachvollziehbar in den Förderprozess aufgenommen werden.
Vorhabensbeginn – Antrag sowie Liefer- und Leistungsverträge in die richtige Reihenfolge bringen.
Technische Nachweise – Bestätigung zum Antrag (BzA), technische Projektbeschreibung (TPB) und weitere erforderliche Bestätigungen vorbereiten.
Umfeldmaßnahmen – beispielsweise Demontage, Elektroarbeiten oder Heizkörpertausch frühzeitig mit erfassen.
Änderungen & Schlussabrechnung – Abweichungen prüfen und dokumentieren sowie die erforderlichen Nachweise für die Auszahlung zusammenführen.
Bei Eigentümergemeinschaften greifen gemeinschaftliche Entscheidungen, zentrale Anträge und mögliche Zusatzanträge einzelner Eigentümer ineinander. Für selbst bewohnte Einheiten stellen wir bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit; für den förderkonformen Vorhabensbeginn ein geprüftes Vertragsmuster.
Beschlüsse, Maßnahmenumfang und zentrale Antragstellung mit Verwaltung und WEG in eine belastbare Reihenfolge bringen.
Die erforderlichen technischen Projektbeschreibungen und Bestätigungen für die gemeinschaftlichen Maßnahmen erstellen.
Zusätzliche Boni werden je selbst bewohnter Einheit separat beantragt – mit einer klaren Anleitung für alle Beteiligten.
Nachweise, Kosten und Bestätigungen für den gemeinschaftlichen Antrag und die ergänzenden Einzelanträge geordnet abschließen.
Wir prüfen technische Voraussetzungen und dokumentieren den beauftragten Umfang. Über Bewilligung, Programmlaufzeit und Auszahlung entscheidet die Förderstelle nach den Bedingungen des konkreten Vorgangs. Alle Förderangaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils gültige Richtlinie zum Antragsdatum.
Der aktuelle Programmstand wird vor jedem Antrag geprüft.
Schicken Sie uns Maßnahme, Gebäude und geplanten Zeitrahmen – wir prüfen den Förderweg und die richtige Reihenfolge.
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