Förderungen
Von der Beratung bis zur Umsetzung – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
Ein Überlick.
Schaffen einer Entscheidungsgrundlage
Zuschuss zur Beratung
Der Sanierungsfahrplan schafft die Entscheidungsgrundlage für Ihre Sanierungsstrategie: Wir bewerten den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigen mögliche Sanierungsoptionen auf. Dabei berechnen wir auch die erwartbaren Investitionskosten und die Energieeinsparpotentiale. Liegt ein geförderter Sanierungsfahrplan vor, steigt zudem die Förderquote für einzelne Dämmmaßnahmen um fünf Prozentpunkte (SFP-Bonus).
Der Sanierungsfahrplan wird mit 1.300 € (1-2 Wohneinheiten) bzw. 1.700 € bezuschusst (3 und mehr Wohneinheiten). Für WEGs kann zusätzlich ein Zuschuss von 500 € für die Vorstellung beantragt werden.
hochwertige Sanierung, optimale Förderquote
Zuschuss zur Sanierung
Parallel zu den zunehmenden Pflichten werden viele Sanierungsmaßnahmen attraktiv gefördert. Hierbei können verschiedene Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten in drei Kategorien:
- Zuschussförderung für einzelne Maßnahmen
(Bafa, kommunale Förderprogramme) - Kreditförderung für umfassende Effizienzhaussanierungen
(KfW, voraussichtlich im Jahr 2024 auch für Einzelmaßnahmen; in Baden-Württemberg in jedem Fall auch für WEGs) - und die steuerliche Förderung für selbstbewohntes Eigentum
(§35c Einkommenssteuergesetz)
In jedem Fall ratsam ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans: Dieser ist zunächst eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, welche Sanierungen wann sinnvoll sind. Zudem erhöht er die Förderquote für einzelne Sanierungsmaßnahmen um fünf Prozentpunkte und zeigt auf, welche Maßnahmen für das Erreichen eines Effizienzhausstandards erforderlich sind.
Mit Ausnahme der steuerlichen Förderung muss zunächst stets der Förderantrag gestellt werden, bevor die Ausführung beauftragt wird. Für die Fördermittelabwicklung (Ausnahme: Heizungstausch und steuerliche Förderung) ist zur Qualitätssicherung die Einbindung eines Energieberaters erforderlich und sinnvoll.
Die Förderrichtlinien ändern sich etwa halbjährlich. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand. Die voraussichtlichen Förderungen für 2024 finden Sie untenstehend.
Zuschuss- und Kreditförderung durch Bafa und KfW


Zuschussförderung durch Kommunen
Einige Kommunen fördern energetische Sanierungsmaßnahmen und den Heizungstausch zusätzlich zur Bundesförderung. Die Fördersätze sind zumeist eher gering und die Verfügbarkeit häufig nicht gegeben. Hier muss tagesaktuell geprüft werden, ob und in welcher Höhe zusätzliche Förderungen beantragt werden können. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der kommunalen Förderprogramme:
Stadt Stuttgart:
Energiesparprogramm Stuttgart: Förderung für energetische Sanierungen
Stadt Braunschweig:
Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt Braunschweig
Stadt Ludwigsburg:
Klimabonus der Stadt Ludwigsburg
Alternativ zur Bafa- und KfW-Förderungen können Sie über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Maximal können 200.000 € pro Wohnobjekt gefördert werden.
Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die Ihnen entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dabei reichen Sie auch die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ein. Diese Bescheinigung kann Ihnen Ihr Fachhandwerker ausfüllen – es ist keine Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Auch muss kein Förderantrag vor Beauftragung gestellt werden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung
Geplante Fördernovelle 2024
Zuschuss- und Kreditförderung durch Bafa und KfW 2024

