Die EU-Gebäuderichtlinie bringt erstmals eine gebäudescharfe Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude (MEPS): Die energetisch schlechtesten Bestände müssen bis 2030 bzw. 2033 saniert werden. Wir verschaffen Unternehmen und Kommunen Klarheit – Gebäude für Gebäude, mit Zahlen statt Vermutungen.

Die energetisch schlechtesten 16 % des Nichtwohngebäude-Bestands müssen bis 2030 saniert werden, 26 % bis 2033 – gebäudescharf, ohne Portfolio-Verrechnung. Die deutschen Schwellenwerte werden mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegt.
Für Heizungs-/Klimaanlagen über 290 kW bereits Pflicht – ab 2030 schon ab 70 kW. Das betrifft einen Großteil der mittleren Gewerbe- und kommunalen Gebäude.
Neue Nichtwohngebäude ab 250 m² (ab Ende 2026); im Bestand ab 500 m² Nutzfläche, sobald Dacharbeiten oder eine größere Renovierung anstehen.
Stand: Juli 2026. Die Umsetzung erfolgt über das Gebäudemodernisierungsgesetz (parlamentarisches Verfahren läuft); einzelne Werte können sich noch ändern – gerade deshalb lohnt der frühe Blick auf den eigenen Bestand.
Auf Grundlage von Energieausweisen, Verbrauchs- und Gebäudedaten erstellen wir eine kompakte Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Kämmerei oder Gremium. Vorhandene Energieaudits (DIN EN 16247) beziehen wir ein – vieles, was der Check braucht, liegt bei Ihnen bereits vor.
Welche Ihrer Gebäude voraussichtlich unter die Pflicht fallen – und mit welchem zeitlichen Horizont (2030/2033). Einschließlich der kommenden Pflichten zu Gebäudeautomation und Solar.
Was die Ertüchtigung je Gebäude grob kostet, welche Reihenfolge wirtschaftlich sinnvoll ist – und wo Abwarten vertretbar bleibt. Ergebnisoffen.
Technisches Grobkonzept je Gebäude und Einordnung der Förderwege (BEG Nichtwohngebäude, KfW-Kredite, Landesprogramme) – als Grundlage für Budget- und Wirtschaftsplanung.
Sanierungspflicht-Check anfragen Selbst vorprüfen: Pflichten-Radar →
Wir sind als Energieeffizienz-Experten auch für Nichtwohngebäude gelistet und bilanzieren nach DIN V 18599. Vom Check über den Sanierungsfahrplan bis zur Fachplanung der Wärmeversorgung und der Förderabwicklung bleibt alles in einer Hand – herstellerunabhängig, mit Ingenieur-Haftung. Für Kommunen denken wir die kommunale Wärmeplanung mit.
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