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WEG-Kostenaufteilung

Was kommt auf jede Wohneinheit zu?

Verteilen Sie die Projektkosten auf die Wohneinheiten – nach Miteigentumsanteilen (MEA) oder gleichmäßig, optional nach Abzug der Förderung. Eine erste Orientierung für Beirat und Eigentümerversammlung.

Pauschaler Aufschlag (Fachplanung, Baubegleitung, Hausverwaltung).

MEA z. B. in Tausendsteln (Summe muss nicht exakt 1.000 sein – es zählt das Verhältnis).

Summe der eingegebenen MEA: 0

Aufteilung
Zu verteilende Summe240.000 €

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Unverbindliche Orientierung. Die rechtsverbindliche Kostenverteilung in der WEG richtet sich nach Teilungserklärung, Beschlüssen und § 16 WEG. Maßgeblich ist der jeweils gültige Verteilungsschlüssel; im Zweifel Verwaltung/Rechtsberatung hinzuziehen.