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BEG-Förder-Schnellcheck

Wie viel Förderung ist für Ihr Vorhaben möglich?

Eine erste Orientierung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – für Einzelobjekte und Eigentümergemeinschaften. Die belastbare Prüfung übernimmt unser Ingenieurteam.

gesamt
davon selbst bewohnt
davon einkommensberechtigt (zvE ≤ 50.000 €)
Pauschaler Aufschlag auf die Baukosten – ebenfalls förderfähig (Fachplanung, Baubegleitung, Hausverwaltung).
Geschätzter Zuschuss
9.000 €
Fördersatz30 %
Förderfähige Kosten30.000 €
Geschätzter Zuschuss9.000 €

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Unverbindliche Orientierung auf Basis der derzeit geltenden BEG-Sätze (Stand 2026) – ohne Gewähr. Boni (z. B. Klimageschwindigkeit) sind zeitlich befristet/degressiv, Förderbedingungen und Fristen ändern sich. Einzelne Sonderfälle – etwa der Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (ab 2027) – sind hier nicht abgebildet. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und die Einzelfallprüfung. Die fachliche Bewertung übernimmt unser Ingenieurteam.

Zeitpunkt

Warum der Antragszeitpunkt zählt – und Planung Vorlauf braucht.

Die neue Förderrichtlinie belohnt frühes Handeln mit festen, im Voraus veröffentlichten Stufen: Je später der Antrag, desto geringer fällt die Förderung beim Heizungstausch in der Regel aus. Zugleich setzt ein Antrag einen beschlussreifen Stand voraus – deshalb ist frühe Planung der eigentliche Hebel.

Der Kostendeckel sinkt.
Für die erste Wohneinheit sind aktuell bis zu 28.000 € Heizungskosten förderfähig. Dieser Betrag sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 € – bis auf 22.000 € ab August 2030.
Der Tausch-Bonus schmilzt schneller.
Der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer liegt aktuell bei 16 Prozentpunkten und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – ab 1. August 2028 entfällt er ganz.
Für den Antrag muss schon beauftragt sein.
Der Förderantrag setzt einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen voraus – geschlossen unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erfolgen, ohne die Förderung zu gefährden. Wer früh plant, ist beschlussreif und kann den Antrag stellen, bevor die nächste Stufe greift.

Ob und wie ein Heizungstausch für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir zuerst fachlich. Steht das fest, entscheidet der Zeitpunkt über die Höhe – und Förderung gibt es nur im Rahmen der Haushaltsmittel, ohne Rechtsanspruch. Deshalb: früh planen, um antragsbereit zu sein.

Ihr geschätzter Zuschuss – je nach Antragszeitpunkt

Auf Basis Ihrer Eingaben oben, für einen Heizungstausch.
Heute aktuelle Stufe
In 12 Monaten
In 24 Monaten

Wie stark der Zuschuss sinkt, hängt von Ihrer Konstellation ab – beim selbstnutzenden Heizungstausch am deutlichsten. Planung braucht Vorlauf, damit Sie den Zeitpunkt in der Hand haben.

Näherung auf Basis der Degressionsstufen der Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (Heizungstausch: gestaffelte Höchstgrenze der 1. Wohneinheit und Klimageschwindigkeitsbonus). Ihre übrigen Angaben werden fortgeschrieben. Maßgeblich bleibt die Einzelfallprüfung.

Passt dazu: Welche U-Werte muss das Bauteil erreichen? · Steuerbonus § 35c EStG