Unverbindliche Orientierung auf Basis der derzeit geltenden BEG-Sätze (Stand 2026) – ohne Gewähr. Boni (z. B. Klimageschwindigkeit) sind zeitlich befristet/degressiv, Förderbedingungen und Fristen ändern sich. Einzelne Sonderfälle – etwa der Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit EU-Ursprung (ab 2027) – sind hier nicht abgebildet. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und die Einzelfallprüfung. Die fachliche Bewertung übernimmt unser Ingenieurteam.
Die neue Förderrichtlinie belohnt frühes Handeln mit festen, im Voraus veröffentlichten Stufen: Je später der Antrag, desto geringer fällt die Förderung beim Heizungstausch in der Regel aus. Zugleich setzt ein Antrag einen beschlussreifen Stand voraus – deshalb ist frühe Planung der eigentliche Hebel.
Ob und wie ein Heizungstausch für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir zuerst fachlich. Steht das fest, entscheidet der Zeitpunkt über die Höhe – und Förderung gibt es nur im Rahmen der Haushaltsmittel, ohne Rechtsanspruch. Deshalb: früh planen, um antragsbereit zu sein.
Wie stark der Zuschuss sinkt, hängt von Ihrer Konstellation ab – beim selbstnutzenden Heizungstausch am deutlichsten. Planung braucht Vorlauf, damit Sie den Zeitpunkt in der Hand haben.
Näherung auf Basis der Degressionsstufen der Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (Heizungstausch: gestaffelte Höchstgrenze der 1. Wohneinheit und Klimageschwindigkeitsbonus). Ihre übrigen Angaben werden fortgeschrieben. Maßgeblich bleibt die Einzelfallprüfung.