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BEG · Technische Mindestanforderungen

Förderfähige U-Werte: Was das Bauteil erreichen muss.

Damit eine Dämmung, ein neues Dach oder neue Fenster gefördert werden, muss das Bauteil nach der Sanierung einen bestimmten Höchst-U-Wert einhalten. Die maßgeblichen Werte für Wohngebäude – auf einen Blick.

Die Förderung hängt am erreichten U-Wert.

Die BEG fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur, wenn das sanierte Bauteil einen vorgegebenen Höchst-U-Wert (Umax) einhält – festgelegt in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Richtlinie. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt: je kleiner, desto besser gedämmt. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Werte für Wohngebäude als schnelle Orientierung.

Zur Orientierung

Am Gebäude gedacht.

Keller · unbeheizt Dach / oberste Geschossdecke U ≤ 0,14 Fenster (Uw) U ≤ 0,95 Außenwand U ≤ 0,20 Kellerdecke / Boden U ≤ 0,25

Höchst-U-Werte (Umax) in W/(m²·K) für Wohngebäude – je kleiner der Wert, desto besser gedämmt. Auszug; für Denkmale und Sonderfälle gelten eigene Werte (siehe unten).

Wohngebäude

Die maßgeblichen Höchstwerte.

Der jeweilige Umax muss am fertigen Bauteil nach der Maßnahme eingehalten werden. Angaben in W/(m²·K).

BauteilUmax
Wände
Außenwand0,20
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume0,25
Dach & oberste Geschossdecke
Dachflächen von Schrägdächern inkl. Kehlbalkenlagen0,14
Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung0,14
Oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum0,14
Dachgauben0,20
Fenster & Türen
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bezogen auf den Uw-Wert0,95
Dachflächenfenster1,0
Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren bezogen auf den UD-Wert1,3
Keller & Bodenflächen
Kellerdecke / Decke gegen unbeheizte Räume0,25
Bodenflächen gegen Erdreich0,25
Geschossdecke gegen Außenluft von unten0,20

Auszug der zentralen Werte für Wohngebäude. Bei beheizten Nichtwohngebäude-Zonen ≥ 19 °C gelten dieselben Werte; für Zonen zwischen 12 und 19 °C teils höhere.

Denkmale, Fachwerk & Sonderfälle anzeigen
Außenwand bei Baudenkmal / besonders erhaltenswerter Bausubstanz0,45
Innendämmung bei Sichtfachwerk-Außenwänden0,65
Kern-/Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit λλ ≤ 0,035
Fenster bei Baudenkmal / erhaltenswerter Bausubstanz1,4
Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern1,3
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster1,1
Glasdächer1,6
Dachflächen bei Baudenkmal höchstmögliche Dämmstoffdickeλ ≤ 0,040

λ-Werte in W/(m·K); übrige Werte Umax in W/(m²·K). Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind die Anforderungen bewusst milder, weil hier die Substanz Vorrang hat.

Wichtig zu wissen

Der U-Wert ist nicht alles.

  • Nachweis am fertigen Bauteil. Entscheidend ist der U-Wert des sanierten Bauteils – der geplante Dämmaufbau muss sicher darunter liegen.
  • Fachgerechte Ausführung. Die BEG verlangt zusätzlich eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung, dazu den Feuchteschutz.
  • Bestätigung durch die Fachplanung. Den Nachweis führt eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein -Experte (EEE), der auch den Förderantrag begleitet.
  • Nicht jede Zahl passt auf jedes Haus. Denkmalschutz, Fachwerk und Bestandsdetails führen zu abweichenden Anforderungen.
Einordnung

Wie viel Förderung dahintersteht.

Wird der U-Wert eingehalten, sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % Zuschuss förderfähig, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zusätzlich 5 %. Alternativ – statt Förderung – kommt der Steuerbonus nach § 35c EStG in Betracht. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was bedeutet der U-Wert überhaupt?
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme ein Bauteil pro Quadratmeter durchlässt, gemessen in W/(m²·K). Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmung.
Muss ich den U-Wert selbst berechnen?
Nein. Den Nachweis führt eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein -Experte (EEE), der den Dämmaufbau berechnet und den Förderantrag begleitet. Das übernehmen wir für Sie.
Was passiert, wenn ich den U-Wert knapp verfehle?
Dann entfällt die Förderung für dieses Bauteil. Gerade an der Grenze lohnt die vorherige Berechnung, damit der Dämmaufbau sicher unter dem Höchstwert liegt.
Gelten die Werte auch für den Steuerbonus nach § 35c?
Der § 35c verweist auf die energetischen Mindestanforderungen der ESanMV, die sich an der BEG orientieren – die Bauteil-Anforderungen liegen in derselben Größenordnung. Wählen kann man aber nur eins: entweder Förderung oder Steuerbonus.
Gilt das auch für Nichtwohngebäude?
Für beheizte Zonen ab 19 °C gelten dieselben Werte wie für Wohngebäude; für Zonen zwischen 12 und 19 °C teils höhere. Details klären wir projektbezogen.

Dämmung oder Fenstertausch geplant?

Wir prüfen vorab, welchen U-Wert Ihr Bauteil erreichen muss, planen den passenden Aufbau und weisen ihn förderfähig nach – inklusive Antrag. Kontakt →

Auszug der Technischen Mindestanforderungen (TMA) zur BEG EM, Stand Richtlinie 17.07.2026 – zentrale Werte für Wohngebäude, nicht vollständig. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie im Einzelfall; Anforderungen und Nachweise hängen von Bauteil und Gebäude ab. Die fachliche Bewertung und den Nachweis übernimmt unser Ingenieurteam.