Damit eine Dämmung, ein neues Dach oder neue Fenster gefördert werden, muss das Bauteil nach der Sanierung einen bestimmten Höchst-U-Wert einhalten. Die maßgeblichen Werte für Wohngebäude – auf einen Blick.
Die BEG fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur, wenn das sanierte Bauteil einen vorgegebenen Höchst-U-Wert (Umax) einhält – festgelegt in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Richtlinie. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt: je kleiner, desto besser gedämmt. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Werte für Wohngebäude als schnelle Orientierung.
Höchst-U-Werte (Umax) in W/(m²·K) für Wohngebäude – je kleiner der Wert, desto besser gedämmt. Auszug; für Denkmale und Sonderfälle gelten eigene Werte (siehe unten).
Der jeweilige Umax muss am fertigen Bauteil nach der Maßnahme eingehalten werden. Angaben in W/(m²·K).
| Bauteil | Umax |
|---|---|
| Wände | |
| Außenwand | 0,20 |
| Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume | 0,25 |
| Dach & oberste Geschossdecke | |
| Dachflächen von Schrägdächern inkl. Kehlbalkenlagen | 0,14 |
| Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung | 0,14 |
| Oberste Geschossdecke gegen unbeheizten Dachraum | 0,14 |
| Dachgauben | 0,20 |
| Fenster & Türen | |
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren bezogen auf den Uw-Wert | 0,95 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
| Außentüren beheizter Räume, Hauseingangstüren bezogen auf den UD-Wert | 1,3 |
| Keller & Bodenflächen | |
| Kellerdecke / Decke gegen unbeheizte Räume | 0,25 |
| Bodenflächen gegen Erdreich | 0,25 |
| Geschossdecke gegen Außenluft von unten | 0,20 |
Auszug der zentralen Werte für Wohngebäude. Bei beheizten Nichtwohngebäude-Zonen ≥ 19 °C gelten dieselben Werte; für Zonen zwischen 12 und 19 °C teils höhere.
| Außenwand bei Baudenkmal / besonders erhaltenswerter Bausubstanz | 0,45 |
| Innendämmung bei Sichtfachwerk-Außenwänden | 0,65 |
| Kern-/Einblasdämmung bei zweischaligem Mauerwerk Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit λ | λ ≤ 0,035 |
| Fenster bei Baudenkmal / erhaltenswerter Bausubstanz | 1,4 |
| Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern | 1,3 |
| Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster | 1,1 |
| Glasdächer | 1,6 |
| Dachflächen bei Baudenkmal höchstmögliche Dämmstoffdicke | λ ≤ 0,040 |
λ-Werte in W/(m·K); übrige Werte Umax in W/(m²·K). Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind die Anforderungen bewusst milder, weil hier die Substanz Vorrang hat.
Wird der U-Wert eingehalten, sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % Zuschuss förderfähig, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit zusätzlich 5 %. Alternativ – statt Förderung – kommt der Steuerbonus nach § 35c EStG in Betracht. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Wir prüfen vorab, welchen U-Wert Ihr Bauteil erreichen muss, planen den passenden Aufbau und weisen ihn förderfähig nach – inklusive Antrag. Kontakt →
Auszug der Technischen Mindestanforderungen (TMA) zur BEG EM, Stand Richtlinie 17.07.2026 – zentrale Werte für Wohngebäude, nicht vollständig. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie im Einzelfall; Anforderungen und Nachweise hängen von Bauteil und Gebäude ab. Die fachliche Bewertung und den Nachweis übernimmt unser Ingenieurteam.