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Förderung · Gebäudenetz

Eine Heizzentrale für mehrere Häuser – so wird gefördert.

Viele Wohnanlagen werden aus einer gemeinsamen Heizzentrale versorgt. Für die Bundesförderung (BEG) ist das ein Gebäudenetz: gefördert wird je Gebäude, beantragt beim BAFA – und nicht jede Wohnung bekommt gleich viel.

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Jedes Gebäude bringt einen eigenen Förderrahmen mit – die Rahmen aller Häuser werden addiert.
  • Die Grundförderung von 30 % gilt für alle förderfähigen Kosten und kommt allen Wohnungen gleich zugute.
  • In den angeschlossenen Häusern gibt es den Bonus für Selbstnutzer nur auf die Arbeiten im eigenen Haus – praktisch Heizkörpertausch und hydraulischer Abgleich. Auf den Anteil an der Heizzentrale gibt es dort keinen Bonus. Den gibt es nur im Haus, das den Umbau-Antrag stellt, bis zu dessen Förderhöchstgrenze.
Einordnung

Ein Gebäude, Gebäudenetz oder Wärmenetz?

Ein Gebäude

Mehrere Hausnummern, ein Baukörper – im beheizten Bereich verbunden.

FörderungKfW, ein Antrag. Eine Höchstgrenze, Boni auf alle Kosten.
Zum Förderrechner

Gebäudenetz

2 bis 16 eigenständige Gebäude, bis 100 Wohnungen, eine Heizzentrale.

FörderungBAFA, je Haus ein Antrag. Höchstgrenzen addiert, Boni nur im eigenen Antrag.
Zum Rechner auf dieser Seite

Wärmenetz

Mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohnungen – oder Fernwärme.

FörderungBEG nur für den Anschluss. Das Netz betreibt meist ein Wärmeversorger.
Anschluss im Förderrechner

Welcher Fall vorliegt, folgt aus der Bausubstanz – abgegrenzt wie beim Energieausweis. Das prüft unser Büro vor dem Antrag.

So funktioniert es

Je Haus ein Antrag.

Umbau-HausAnschlusshausAnschlusshaus Zentrale Umbau-AntragZentrale + eigene Maßnahmen Anschluss-Antragüberträgt Rest seines Rahmens Anschluss-Antragüberträgt Rest seines Rahmens
  1. Förderrahmen je Gebäude. Bei Antrag bis 31.01.2027 höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste, 8.000 € ab der siebten. Danach sinkt der Betrag der ersten Wohnung halbjährlich.
  2. Ein Haus stellt den Umbau-Antrag mit Wärmeerzeuger, Zentrale und Leitungen zwischen den Häusern (wird erstmals gemeinsam beheizt: Antrag auf Errichtung). Es muss selbst aus dem Netz versorgt werden; die Zentrale muss nicht in diesem Haus stehen.
  3. Die übrigen Häuser stellen einen Anschluss-Antrag für den Anschluss auf ihrem Grundstück (Leitungen, Regelung, hydraulischer Abgleich, neue Heizkörper, ggf. Übergabestation) und übertragen den nicht benötigten Teil ihres Rahmens an den Umbau-Antrag – gefördert mit 30 %, ohne Boni.
  4. Boni nur im eigenen Antrag. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus wirken auf die Kosten im Antrag des Hauses, in dem die selbstgenutzte Wohnung liegt.
Rechner

Was bekommt die Gemeinschaft – und was bleibt je Wohnung?

Modellrechnung: eine Gemeinschaft, gleich viele Wohnungen je Haus, Kosten gleichmäßig auf alle Wohnungen verteilt. Keine Förderzusage.
Doch nur ein Gebäude – auch mit mehreren Hausnummern? Mit diesen Angaben zum Förderrechner →

Gebäude und Kosten
Für die Schätzung des Klimabonus der Gemeinschaft. Ohne Angabe der Verwaltung: jede zweite Wohnung.
Wärmeerzeuger, Speicher, Heizraum, Leitungen zwischen den Häusern – nur im Umbau-Antrag.
Zum Beispiel hydraulischer Abgleich, neue Heizkörper oder Leitungen auf dem Grundstück. Je Haus mindestens 300 €, sonst kein Übertrag.
Aufschlag auf die Baukosten (Fachplanung, Baubegleitung, Hausverwaltung). Läuft in der Förderung nur mit, solange die Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft sind.
Heizung
Entscheidet über den Klimageschwindigkeitsbonus.
Antrag heute ändernFörderrahmen der ersten Wohnung und Klimabonus sinken halbjährlich.
Geschätzter Zuschuss · Gemeinschaft
–
Heizzentrale und Netz–
+Maßnahmen in den Häusern–
+Baunebenkosten–
=Gesamtkosten–
−nicht förderfähig (über der Höchstgrenze)–
=Förderfähige Kosten–
30 % Grundförderung–
+Klimabonus (Schätzung)–
=Geschätzter Zuschuss–
Verbleibt der Gemeinschaft–

Je Wohnung
Kostenanteil inkl. Baunebenkosten–
−30 % Grundförderung–
=Nach Grundförderung–

Wer selbst bewohnt, kann zusätzlich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bekommen – nur auf die Kosten im Antrag des eigenen Hauses, in den Anschlusshäusern praktisch Heizkörpertausch und hydraulischer Abgleich. Die Höhe hängt vom Haus und vom Haushaltseinkommen ab; das rechnen wir im Einzelfall.

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Fördersätze ansehen →

Unverbindliche Orientierung auf Basis der derzeit geltenden BEG-Sätze (Stand 2026) – ohne Gewähr. Boni (z. B. Klimageschwindigkeit) sind zeitlich befristet/degressiv, Förderbedingungen und Fristen ändern sich. Wie das BAFA die Boni in einem Gebäudenetz bemisst, ist noch nicht bestätigt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und die Einzelfallprüfung. Die fachliche Bewertung übernimmt unser Büro.