Viele Wohnanlagen werden aus einer gemeinsamen Heizzentrale versorgt. Für die Bundesförderung (BEG) ist das ein Gebäudenetz: gefördert wird je Gebäude, beantragt beim BAFA – und nicht jede Wohnung bekommt gleich viel.
Mehrere Hausnummern, ein Baukörper – im beheizten Bereich verbunden.
2 bis 16 eigenständige Gebäude, bis 100 Wohnungen, eine Heizzentrale.
Mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohnungen – oder Fernwärme.
Welcher Fall vorliegt, folgt aus der Bausubstanz – abgegrenzt wie beim Energieausweis. Das prüft unser Büro vor dem Antrag.
Modellrechnung: eine Gemeinschaft, gleich viele Wohnungen je Haus, Kosten gleichmäßig auf alle Wohnungen verteilt. Keine Förderzusage.
Doch nur ein Gebäude – auch mit mehreren Hausnummern? Mit diesen Angaben zum Förderrechner →
Wer selbst bewohnt, kann zusätzlich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bekommen – nur auf die Kosten im Antrag des eigenen Hauses, in den Anschlusshäusern praktisch Heizkörpertausch und hydraulischer Abgleich. Die Höhe hängt vom Haus und vom Haushaltseinkommen ab; das rechnen wir im Einzelfall.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der derzeit geltenden BEG-Sätze (Stand 2026) – ohne Gewähr. Boni (z. B. Klimageschwindigkeit) sind zeitlich befristet/degressiv, Förderbedingungen und Fristen ändern sich. Wie das BAFA die Boni in einem Gebäudenetz bemisst, ist noch nicht bestätigt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien und die Einzelfallprüfung. Die fachliche Bewertung übernimmt unser Büro.