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Reicht der Hausanschluss für die Wärmepumpe – auch mit Ladepunkten?

Mit der Wärmepumpe wandert die Heizung vom Gas- oder Ölanschluss an den Stromanschluss des Hauses – oft zusammen mit neuen Ladepunkten. Ob die vorhandene Leistung reicht, entscheidet oft, ob eine Maßnahme ohne teuren Anschlussumbau möglich ist. Diese erste Orientierung zeigt, wann eine fachtechnische Prüfung nötig wird – und was Lastmanagement daran ändert. Photovoltaik zählt dabei nicht mit: Sie gilt nicht als gesicherte Leistung für die winterliche Spitzenlast, ihre Einspeisung prüft der Netzbetreiber gesondert.

Erste Orientierung, keine Netzberechnung.

Die Angaben sind eine Abschätzung mit typischen Annahmen. Ob der Anschluss im konkreten Fall trägt, klärt eine Lastberechnung des Elektrofachbetriebs und die Auskunft des Netzbetreibers. Diesen Zusammenhang denken wir in der Heizungsplanung von Anfang an mit und koordinieren die Beteiligten.

Hausanschluss

Die Sicherungen im Hausanschlusskasten des Netzbetreibers, nicht der Hauptschalter im Zählerschrank. Ist mit dem Netzbetreiber eine kleinere Anschlussleistung vereinbart, diese als „anderer Wert“ eintragen.

Gebäude heute

Neue Verbraucher

Es überwacht den Hausanschluss und begrenzt die Ladepunkte auf die Leistung, die nach Wohnungen und Wärmepumpe frei bleibt – die Autos laden dann langsamer. Fehlt schon ohne Ladepunkte Leistung, hilft es nicht.

Ohne nachgewiesenes Lastmanagement wird hier jede Wallbox mit voller Leistung angesetzt (Gleichzeitigkeitsfaktor 1, sichere Seite). Genau daran scheitern viele Ladeprojekte im Bestand, nicht am Ladepunkt selbst.

Ergebnis
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Leistungsbilanz

Anschlussleistung–
Wohnungen (DIN 18015-1)–
Allgemeinstrom–
freie Reserve–
Wärmepumpe–
Ladepunkte, ungeregelt–

Wärmepumpe und Ladepunkte in kW, hier mit kVA gleichgesetzt (Leistungsfaktor nahe 1).

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Wissensangebot, keine Elektroplanung. Eine unverbindliche Orientierung. Sie ersetzt keine Lastberechnung, enthält keine objektspezifische Freigabe und ist keine Grundlage für Ausschreibung oder Investitionsentscheidung. Prüfung und Auslegung übernehmen Elektrofachbetrieb und Netzbetreiber.

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