Der Förderkredit der L‑Bank ist zinsgünstig, braucht aber Vorlauf. So läuft es ab.
1
Versammlung
Vorplanung beauftragen
Wir vergleichen die Lösungen und schätzen die Kosten.
2
Versammlung
Maßnahme festlegen, Planung und Finanzierung beschließen
Die Versammlung beauftragt Planung, Ausschreibung und Fördermittelmanagement und ermächtigt die Verwaltung, den L‑Bank-Antrag zu stellen und einen Zwischenkredit aufzunehmen.
3
Ihre Aufgabe
L‑Bank-Antrag stellen
Einen Monat nach der Versammlung. Die Unterlagen stellen wir mit Ihnen zusammen.
Planung und Ausschreibung, etwa ein halbes Jahr. Die L‑Bank bearbeitet den Antrag parallel, derzeit mindestens ein Jahr.
4
Versammlung
Aufträge vergeben
Sobald die Finanzierung gesichert ist. Danach stellen Sie mit unseren Nachweisen den Förderantrag.
5
Ziel
Bauen
Sobald die Förderzusage vorliegt, zunächst über den Zwischenkredit. Die L‑Bank löst ihn ab, sobald sie bewilligt.
Für jede Versammlung: was vorliegen muss, was beschlossen wird und was danach folgt. Auf Wunsch rechnet die Seite aus dem Termin der ersten Versammlung die Monate.
Erste Versammlung
Drei Versammlungen, wenn die Maßnahme noch untersucht werden soll.
Zwei Versammlungen, wenn die Maßnahme schon feststeht. Der L‑Bank-Antrag geht einige Monate früher raus.
schematisch
Vorplanung2–4 Monate
Frist
Planung und Ausschreibungetwa 6 Monate
Förderantrag
Bau
L‑Bank bearbeitet parallelmindestens 12 Monate, löst dann den Zwischenkredit ab
schematisch
Frist
Planung und Ausschreibungetwa 6 Monate
Förderantrag
Bau
L‑Bank bearbeitet parallelmindestens 12 Monate, löst dann den Zwischenkredit ab
L‑Bank-Antrag (Vordruck 9026), jede Seite unterschrieben, per Post
Gemeinschaft
Eigentümerliste, nicht älter als 4 Wochen
Selbstauskunft der Eigentümer ab 25 % MEA (unter 5 Wohnungen: aller Eigentümer)
Beschlüsse zu Maßnahme, Darlehen und Vorfinanzierung, mit Bestätigung, dass sie nicht angefochten wurden
Protokolle der letzten 3 Versammlungen
Wohngeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
Erhaltungsrücklage und Hausgeldrückstände der letzten 3 Jahre
Bankbestätigung der Rücklage und gegebenenfalls der Sonderumlage
Wirtschaftsplan mit Zins und Tilgung
Objekt
Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit allen Änderungen
Nachweis der Gebäudeversicherung
Verwaltung
Verwaltervertrag und Handelsregisterauszug
Haftpflicht gegen Vermögens- und Vertrauensschäden
Unterschriftenverzeichnis (Vordruck WR 0100) und Ausweiskopien der Zeichnungsbefugten; Legitimation per PostIdent
Liefert Lampe und Team
Kostenaufstellung nach DIN 276, bei Gewerbeeinheiten getrennt nach Wohnen und Gewerbe
Sanierungsfahrplan
Energiebedarfsausweis und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung, falls nicht vorhanden und beauftragt
Bestätigung des energetischen Standards als Energieeffizienz-Experte
Bestätigung der erwarteten Förderzuschüsse
Hinweis: Den Kredit als Höchstbetrag beschließen, nach der Zusage lässt er sich nicht mehr erhöhen. Den Zwischenkredit endfällig vereinbaren, sodass das L‑Bank-Darlehen ihn ablösen kann oder er in ein langfristiges Darlehen übergeht, falls die L‑Bank nicht bewilligt. Ab dem 13. Monat nach der Zusage kostet nicht abgerufenes Geld 1,80 % Bereitstellungszinsen im Jahr. Die Haftung der Eigentümer (§ 9a Abs. 4 WEG, Nachschusspflicht) in der Versammlung erklären und im Protokoll festhalten.
Alternativ: Die Versammlung ermächtigt die Verwaltung, nach der Ausschreibung im Einvernehmen mit dem Beirat innerhalb des Kostenrahmens zu vergeben, sobald die Finanzierung gesichert ist. Dann entfällt die Vergabe-Versammlung.
Unterlagen für Vergabe und Förderantrag
Für die Bauverträge und den Förderantrag; den Bescheid erhält danach die L‑Bank.
Stellt die Verwaltung bereit
Bauverträge unterschreiben
Liefert Lampe und Team
Bauverträge mit Förderbedingung
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Hinweis: Die Angebote müssen bis zur Versammlung gültig sein. Hat die vorige Versammlung die Vergabe an Verwaltung und Beirat übertragen, entfällt diese Versammlung.
Unterlagen nach dem Bau
Für die Auszahlung von Förderzuschuss und Kredit.
Stellt die Verwaltung bereit
Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise sammeln
Mittel bei der L‑Bank abrufen
Liefert Lampe und Team
Nachweise für den Förderzuschuss (TPN, BnD)
Aufstellung der Schlusskosten für die L‑Bank
Unterlagen für den L‑Bank-Antrag
Die Verwaltung reicht sie nach der Anfechtungsfrist gesammelt bei der L‑Bank ein. Fehlt etwas, fordert die L‑Bank es mit einem Monat Frist nach.
L‑Bank-Antrag (Vordruck 9026), jede Seite unterschrieben, per Post
Gemeinschaft
Eigentümerliste, nicht älter als 4 Wochen
Selbstauskunft der Eigentümer ab 25 % MEA (unter 5 Wohnungen: aller Eigentümer)
Beschlüsse zu Maßnahme, Darlehen und Vorfinanzierung, mit Bestätigung, dass sie nicht angefochten wurden
Protokolle der letzten 3 Versammlungen
Wohngeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
Erhaltungsrücklage und Hausgeldrückstände der letzten 3 Jahre
Bankbestätigung der Rücklage und gegebenenfalls der Sonderumlage
Wirtschaftsplan mit Zins und Tilgung
Objekt
Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit allen Änderungen
Nachweis der Gebäudeversicherung
Verwaltung
Verwaltervertrag und Handelsregisterauszug
Haftpflicht gegen Vermögens- und Vertrauensschäden
Unterschriftenverzeichnis (Vordruck WR 0100) und Ausweiskopien der Zeichnungsbefugten; Legitimation per PostIdent
Liefert Lampe und Team
Kostenschätzung nach DIN 276
Kostenaufstellung nach DIN 276, bei Gewerbeeinheiten getrennt nach Wohnen und Gewerbe
Sanierungsfahrplan
Energiebedarfsausweis und Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung, falls nicht vorhanden und beauftragt
Bestätigung des energetischen Standards als Energieeffizienz-Experte
Bestätigung der erwarteten Förderzuschüsse
Hinweis: Ohne Vorplanung ist die Schätzung unsicherer: den Kredit als Höchstbetrag mit Reserve beschließen, nach der Zusage lässt er sich nicht mehr erhöhen. Den Zwischenkredit endfällig vereinbaren, sodass das L‑Bank-Darlehen ihn ablösen kann oder er in ein langfristiges Darlehen übergeht, falls die L‑Bank nicht bewilligt. Ab dem 13. Monat nach der Zusage kostet nicht abgerufenes Geld 1,80 % Bereitstellungszinsen im Jahr. Die Haftung der Eigentümer (§ 9a Abs. 4 WEG, Nachschusspflicht) in der Versammlung erklären und im Protokoll festhalten.
Alternativ: Die Versammlung ermächtigt die Verwaltung, nach der Ausschreibung im Einvernehmen mit dem Beirat innerhalb des Kostenrahmens zu vergeben, sobald die Finanzierung gesichert ist. Dann entfällt die Vergabe-Versammlung.
Unterlagen für Vergabe und Förderantrag
Für die Bauverträge und den Förderantrag; den Bescheid erhält danach die L‑Bank.
Stellt die Verwaltung bereit
Bauverträge unterschreiben
Liefert Lampe und Team
Bauverträge mit Förderbedingung
Technische Projektbeschreibung (TPB)
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Hinweis: Die Angebote müssen bis zur Versammlung gültig sein. Hat die vorige Versammlung die Vergabe an Verwaltung und Beirat übertragen, entfällt diese Versammlung.
Unterlagen nach dem Bau
Für die Auszahlung von Förderzuschuss und Kredit.
Stellt die Verwaltung bereit
Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise sammeln
Mittel bei der L‑Bank abrufen
Liefert Lampe und Team
Nachweise für den Förderzuschuss (TPN, BnD)
Aufstellung der Schlusskosten für die L‑Bank
So wird bezahlt
Erst eigene Mittel, dann der Kredit. Die Breiten sind schematisch.
1Kosten
Errichtung
Baunebenkostenetwa 20 %
2Eigene Mittel
Erhaltungsrücklage
ggf. Sonderumlage
Rest: Finanzierung↓
3Finanzierung
L‑Bank-Kredit
Förderzuschussvorgestreckt
1 · Kosten
Ausgangspunkt sind die Errichtungskosten plus Baunebenkosten für Planung, Bauleitung und Fördermittelmanagement, erfahrungsgemäß etwa 20 %, und ein Puffer für Unvorhergesehenes. Dieser Betrag steht in Kostenaufstellung, Beschluss und L‑Bank-Antrag.
2 · Eigene Mittel
Zuerst setzt die Gemeinschaft die Erhaltungsrücklage ein, soweit sie nicht für andere Arbeiten gebraucht wird, gegebenenfalls ergänzt um eine Sonderumlage. Daraus werden auch die Kosten bezahlt, die die L‑Bank nicht finanziert: fossile Heizkessel und Gewerbeeinheiten. Für eine PV-Anlage gibt es einen eigenen KfW-Kredit.
3 · Finanzierung
Den Rest finanziert die L‑Bank, abzüglich des erwarteten Förderzuschusses. Der Zuschuss wird erst nach dem Bau ausgezahlt, bis dahin streckt die Gemeinschaft ihn vor, etwa mit einem endfälligen Darlehen der Hausbank. Zins und Tilgung gehen in den Wirtschaftsplan.