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Für Hausverwaltungen

Sanieren mit L‑Bank-Kredit in fünf Schritten

Der Förderkredit der L‑Bank ist zinsgünstig, braucht aber Vorlauf.
So läuft es ab.

  1. 1
    Versammlung

    Vorplanung beauftragen

    Wir vergleichen die Lösungen und schätzen die Kosten.

  2. 2
    Versammlung

    Maßnahme festlegen, Planung und Finanzierung beschließen

    Die Versammlung beauftragt Planung, Ausschreibung und Fördermittelmanagement und ermächtigt die Verwaltung, den L‑Bank-Antrag zu stellen und einen Zwischenkredit aufzunehmen.

  3. 3
    Ihre Aufgabe

    L‑Bank-Antrag stellen

    Einen Monat nach der Versammlung. Die Unterlagen stellen wir mit Ihnen zusammen.

  4. Planung und Ausschreibung, etwa ein halbes Jahr. Die L‑Bank bearbeitet den Antrag parallel, derzeit mindestens ein Jahr.
  5. 4
    Versammlung

    Aufträge vergeben

    Sobald die Finanzierung gesichert ist. Danach stellen Sie mit unseren Nachweisen den Förderantrag.

  6. 5
    Ziel

    Bauen

    Sobald die Förderzusage vorliegt, zunächst über den Zwischenkredit. Die L‑Bank löst ihn ab, sobald sie bewilligt.

Steht die Maßnahme schon fest, entfällt Schritt 1. · Im Detail: Beschlüsse, Unterlagen und Zeitplan ↓

Im Detail

Beschlüsse, Unterlagen und Zeitplan

Für jede Versammlung: was vorliegen muss, was beschlossen wird und was danach folgt. Auf Wunsch rechnet die Seite aus dem Termin der ersten Versammlung die Monate.

Erste Versammlung

Drei Versammlungen, wenn die Maßnahme noch untersucht werden soll.

schematisch
Vorplanung2–4 Monate
Frist
Planung und Ausschreibungetwa 6 Monate
Förderantrag
Bau
L‑Bank bearbeitet parallelmindestens 12 Monate, löst dann den Zwischenkredit ab

Für die vollständigen Unterlagen auf einen Schritt zeigen oder tippen. · Programmseite der L‑Bank ↗

So wird bezahlt

Erst eigene Mittel, dann der Kredit. Die Breiten sind schematisch.

1Kosten
Errichtung
Baunebenkostenetwa 20 %
2Eigene Mittel
Erhaltungs­rücklage
ggf. Sonderumlage
Rest: Finanzierung↓
3Finanzierung
L‑Bank-Kredit
Förder­zuschussvorgestreckt
1 · Kosten

Ausgangspunkt sind die Errichtungskosten plus Baunebenkosten für Planung, Bauleitung und Fördermittelmanagement, erfahrungsgemäß etwa 20 %, und ein Puffer für Unvorhergesehenes. Dieser Betrag steht in Kostenaufstellung, Beschluss und L‑Bank-Antrag.

2 · Eigene Mittel

Zuerst setzt die Gemeinschaft die Erhaltungsrücklage ein, soweit sie nicht für andere Arbeiten gebraucht wird, gegebenenfalls ergänzt um eine Sonderumlage. Daraus werden auch die Kosten bezahlt, die die L‑Bank nicht finanziert: fossile Heizkessel und Gewerbeeinheiten. Für eine PV-Anlage gibt es einen eigenen KfW-Kredit.

3 · Finanzierung

Den Rest finanziert die L‑Bank, abzüglich des erwarteten Förderzuschusses. Der Zuschuss wird erst nach dem Bau ausgezahlt, bis dahin streckt die Gemeinschaft ihn vor, etwa mit einem endfälligen Darlehen der Hausbank. Zins und Tilgung gehen in den Wirtschaftsplan.

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