Eine WEG-Heizungsmodernisierung hat eine feste Logik und harte Fristen. Geben Sie den geplanten Maßnahmenbeginn ein – das Tool rechnet die wichtigsten Fristen zurück und zeigt den geordneten Ablauf.
Unverbindliche Orientierung. Fristen und Pflichten hängen vom Einzelfall, Bundesland und Förderprogramm ab (u. a. § 555c BGB, § 20/§ 24 WEG, BEG-Richtlinien). Der BEG-Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Im Zweifel Verwaltung und Rechts-/Förderberatung hinzuziehen.
Energetische Ausgangslage, Optionen und Förderkulisse klären.
System wählen (WP/Fernwärme/Hybrid), technische Auslegung.
BEG-Förderantrag vor Maßnahmenbeginn (vor Lieferungs-/Leistungsvertrag) – Pflicht.
Einladung mind. 3 Wochen vorher (§ 24 WEG); Beschluss als bauliche Veränderung (§ 20 WEG).
Modernisierungsankündigung mind. 3 Monate vor Beginn (§ 555c BGB) bei vermieteten Einheiten.
Leistungen ausschreiben, Angebote prüfen, beauftragen.
Objektüberwachung, Abnahme, Qualitätssicherung.
Verwendungsnachweis, Fördermittel-Auszahlung, Dokumentation.
Heizkostenabrechnung inkl. Mieter-/Vermieter-Aufteilung (CO2KostAufG).
Seit 29. Juli 2026 löst das GModG die bisherige 65-%-EE-Pflicht ab und steuert über schrittweise ansteigende regenerative Anteile. Das beeinflusst, welche Heizung künftig zulässig ist – früh in die Systemwahl einbeziehen.