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Modernisierungs-Fahrplan & Fristen

In welcher Reihenfolge – und bis wann?

Eine WEG-Heizungsmodernisierung hat eine feste Logik und harte Fristen. Geben Sie den geplanten Maßnahmenbeginn ein – das Tool rechnet die wichtigsten Fristen zurück und zeigt den geordneten Ablauf.

Eckdaten

1 % Zins + 3 % Tilgungszuschuss. Mittel kontingentiert – Vorlauf bis ca. 12 Monate. Verschiebt Beschluss und Antragstellung deutlich nach vorn.
Wichtige Fristen

Vor dem Maßnahmenbeginn zu erledigen

Beschluss in der Eigentümerversammlungrechtzeitig vorher
Einladung zur Versammlung (§ 24 WEG)mind. 3 Wochen vorher
BEG-Förderantrag (vor Vorhabenbeginn)
Modernisierungsankündigung an Mieter (§ 555c)

Fahrplan mit uns abstimmen

Unverbindliche Orientierung. Fristen und Pflichten hängen vom Einzelfall, Bundesland und Förderprogramm ab (u. a. § 555c BGB, § 20/§ 24 WEG, BEG-Richtlinien). Der BEG-Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Im Zweifel Verwaltung und Rechts-/Förderberatung hinzuziehen.

Der Ablauf

Fahrplan in 9 Schritten.

Bestandsaufnahme & Einstiegsberatung

Energetische Ausgangslage, Optionen und Förderkulisse klären.

Variantenvergleich & Fachplanung

System wählen (WP/Fernwärme/Hybrid), technische Auslegung.

Förderung sichern

BEG-Förderantrag vor Maßnahmenbeginn (vor Lieferungs-/Leistungsvertrag) – Pflicht.

Eigentümerversammlung & Beschluss

Einladung mind. 3 Wochen vorher (§ 24 WEG); Beschluss als bauliche Veränderung (§ 20 WEG).

Mieter informieren

Modernisierungsankündigung mind. 3 Monate vor Beginn (§ 555c BGB) bei vermieteten Einheiten.

Ausschreibung & Vergabe

Leistungen ausschreiben, Angebote prüfen, beauftragen.

Umsetzung & Baubegleitung

Objektüberwachung, Abnahme, Qualitätssicherung.

Nachweise & Auszahlung

Verwendungsnachweis, Fördermittel-Auszahlung, Dokumentation.

Abrechnung & CO₂-Aufteilung

Heizkostenabrechnung inkl. Mieter-/Vermieter-Aufteilung (CO2KostAufG).

Rahmen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Seit 29. Juli 2026 löst das GModG die bisherige 65-%-EE-Pflicht ab und steuert über schrittweise ansteigende regenerative Anteile. Das beeinflusst, welche Heizung künftig zulässig ist – früh in die Systemwahl einbeziehen.