Start · Für wen · Gewerbe & Kommunen
Für Gewerbe & Kommunen · Nichtwohngebäude

Wissen Sie, ob Ihre Gebäude 2030 unter die Sanierungspflicht fallen?

Die EU-Gebäuderichtlinie bringt erstmals eine gebäudescharfe Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude (MEPS): Die energetisch schlechtesten Bestände müssen bis 2030 bzw. 2033 saniert werden. Wir verschaffen Unternehmen und Kommunen Klarheit – Gebäude für Gebäude, mit Zahlen statt Vermutungen.

Vortrag zur kommunalen Wärmeplanung vor vollem Saal
Die Rechtslage

Was auf Nichtwohngebäude zukommt.

Sanierungspflicht (MEPS)

Die energetisch schlechtesten 16 % des Nichtwohngebäude-Bestands müssen bis 2030 saniert werden, 26 % bis 2033 – gebäudescharf, ohne Portfolio-Verrechnung. Die deutschen Schwellenwerte werden mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegt.

Gebäudeautomation

Für Heizungs-/Klimaanlagen über 290 kW bereits Pflicht – ab 2030 schon ab 70 kW. Das betrifft einen Großteil der mittleren Gewerbe- und kommunalen Gebäude.

Solarpflicht

Neue Nichtwohngebäude ab 250 m² (ab Ende 2026); im Bestand ab 500 m² Nutzfläche, sobald Dacharbeiten oder eine größere Renovierung anstehen.

Stand: Juli 2026. Die Umsetzung erfolgt über das Gebäudemodernisierungsgesetz (parlamentarisches Verfahren läuft); einzelne Werte können sich noch ändern – gerade deshalb lohnt der frühe Blick auf den eigenen Bestand.

Der Einstieg

Sanierungspflicht-Check (MEPS): Klarheit je Gebäude.

Auf Grundlage von Energieausweisen, Verbrauchs- und Gebäudedaten erstellen wir eine kompakte Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Kämmerei oder Gremium. Vorhandene Energieaudits (DIN EN 16247) beziehen wir ein – vieles, was der Check braucht, liegt bei Ihnen bereits vor.

Betroffenheit je Gebäude

Welche Ihrer Gebäude voraussichtlich unter die Pflicht fallen – und mit welchem zeitlichen Horizont (2030/2033). Einschließlich der kommenden Pflichten zu Gebäudeautomation und Solar.

Kostenprojektion & Priorisierung

Was die Ertüchtigung je Gebäude grob kostet, welche Reihenfolge wirtschaftlich sinnvoll ist – und wo Abwarten vertretbar bleibt. Ergebnisoffen.

Maßnahmen & Förderung

Technisches Grobkonzept je Gebäude und Einordnung der Förderwege (BEG Nichtwohngebäude, KfW-Kredite, Landesprogramme) – als Grundlage für Budget- und Wirtschaftsplanung.

Sanierungspflicht-Check anfragen Selbst vorprüfen: Pflichten-Radar →

Warum wir

Die Nachweise führen wir selbst.

Wir sind als Energieeffizienz-Experten auch für Nichtwohngebäude gelistet und bilanzieren nach DIN V 18599. Vom Check über den Sanierungsfahrplan bis zur Fachplanung der Wärmeversorgung und der Förderabwicklung bleibt alles in einer Hand – herstellerunabhängig, mit Ingenieur-Haftung. Für Kommunen denken wir die kommunale Wärmeplanung mit.

Sprechen wir über Ihren Bestand.

Braunschweig 0531 22433710 · Ludwigsburg 07141 6961660 – oder über das Kontaktformular.