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Checkliste · Eigentümergemeinschaft

Heizungstausch in der WEG: Was Sie bereitlegen können.

Für den Start braucht es keine Fachkenntnisse. Fünf Unterlagen genügen, die meisten liegen bei der Verwaltung. Alles, was am Gebäude geprüft werden muss, übernimmt die Fachplanung.

  1. Alter der Heizung

    Baujahr von Kessel oder Therme. Planung, Förderantrag und Beschlüsse brauchen 12 bis 18 Monate; das Alter zeigt, wie viel Zeit bleibt.

    Wo steht das?Typenschild am Kessel oder Messprotokoll des Schornsteinfegers.
  2. Verbrauch der letzten drei Jahre

    Daraus wird die Größe der neuen Anlage abgeschätzt.

    Wo steht das?Heizkostenabrechnungen: Gesamtverbrauch in kWh, Litern oder Kubikmetern.
  3. Durchgeführte energetische Sanierungen

    Was wurde wann gemacht: Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke, Heizkörper. Das verändert die Heizlast und damit die Größe der neuen Anlage.

    Wo steht das?Protokolle der Versammlungen, Rechnungen, Energieausweis.
  4. Pläne und Teilungserklärung

    Grundrisse, Lageplan und die Teilungserklärung. Sie regelt unter anderem, ob Heizkörper Sondereigentum sind.

    Wo steht das?Unterlagen der Verwaltung, Bauakte bei der Stadt.
  5. Einige Fotos

    Heizraum, Zählerschrank und der Bereich um das Haus. Das erleichtert die erste Einordnung, ersetzt aber keine Begehung.

    Wer macht das?Hausmeister, Beirat oder Verwaltung – mit dem Handy genügt.
Das übernimmt die Fachplanung

Was am Gebäude geprüft wird

  • Aufstellort und Schall der Wärmepumpe, Abstände zu Fenstern und Nachbarn – mehr dazu
  • Stromanschluss und Anfrage beim Netzbetreiber
  • Heizkörper und nötiger Vorlauf, raumweise Heizlast
  • Warmwasser und Heizraum
  • Varianten mit Vollkosten je Wohnung, auch Fernwärme nach kommunalem Wärmeplan – Varianten im Vergleich
Für die Verwaltung oder den Beirat.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, klären Verwaltung und Fachplanung am Gebäude.