Ingenieurbüro für Energieberatung Lampe und Team GmbH

Förderungen

Von der Beratung bis zur Umsetzung – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
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Häufig gestellte Fragen​

Ein Sanierungsfahrplan ist eine detaillierte Analyse Ihres Gebäudes, die dessen energetischen Zustand und Sanierungsoptionen bewertet. Sie erhalten Zuschüsse für die Erstellung dieses Plans – bis zu 850 €, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Dieser Plan erhöht auch die Förderquote für Sanierungsmaßnahmen und hilft bei der Entscheidung, ob einzelne Bauteile oder eine umfassende Sanierung besser geeignet sind.

Es gibt Zuschüsse, Kreditförderungen und steuerliche Anreize. Während Zuschüsse und Kredite oft für einzelne Maßnahmen oder umfassende Sanierungen genutzt werden, bietet die steuerliche Förderung Vorteile für selbstbewohntes Eigentum. Sie können verschiedene Förderungen kombinieren, müssen jedoch Doppelförderungen vermeiden. Ein Energieberater kann Sie unterstützen, die beste Kombination für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Wichtig ist, dass Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahmen stellen. Die meisten Förderungen erfordern die Einbindung eines Energieberaters, außer bei Heizungstausch und steuerlicher Förderung. Da sich die Förderrichtlinien häufig ändern, ist es ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand und zukünftige Änderungen zu informieren.

FAQ

Schaffen einer Entscheidungsgrundlage

Zuschuss zur Beratung

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Der Sanierungsfahrplan schafft die Entscheidungsgrundlage für Ihre Sanierungsstrategie: Wir bewerten den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigen mögliche Sanierungsoptionen auf. Dabei berechnen wir auch die erwartbaren Investitionskosten und die Energieeinsparpotentiale. Liegt ein geförderter Sanierungsfahrplan vor, steigt zudem die Förderquote für einzelne Dämmmaßnahmen um fünf Prozentpunkte (SFP-Bonus).

Der Sanierungsfahrplan wird mit 650 € (1-2 Wohneinheiten) bzw. 850 € bezuschusst (3 und mehr Wohneinheiten). Für WEGs kann zusätzlich ein Zuschuss von 250 € für die Vorstellung beantragt werden.

Weitere Informationen:
zuschuss highres

hochwertige Sanierung, optimale Förderquote

Zuschuss zur Sanierung

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hochwertige Sanierung, optimale Förderquote

Zuschuss zur Sanierung

Parallel zu den zunehmenden Pflichten werden viele Sanierungsmaßnahmen attraktiv gefördert. Hierbei können verschiedene Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten in drei Kategorien:

  1. Zuschussförderung für einzelne Maßnahmen
    (Bafa, KfW und kommunale Förderprogramme)
  2. Kreditförderung für umfassende Effizienzhaussanierungen
    (KfW, in Baden-Württemberg auch für WEGs)
  3. und die steuerliche Förderung für selbstbewohntes Eigentum
    (§35c Einkommenssteuergesetz)

Parallel zu den zunehmenden Pflichten werden viele Sanierungsmaßnahmen attraktiv gefördert. Hierbei können verschiedene Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Grundsätzlich unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten in drei Kategorien:

  1. Zuschussförderung für einzelne Maßnahmen
    (Bafa, KfW und kommunale Förderprogramme)
  2. Kreditförderung für umfassende Effizienzhaussanierungen
    (KfW, voraussichtlich im Jahr 2024 auch für Einzelmaßnahmen; in Baden-Württemberg in jedem Fall auch für WEGs)
  3. und die steuerliche Förderung für selbstbewohntes Eigentum
    (§35c Einkommenssteuergesetz)

Grundsätzlich kann eine Maßnahme nur auf einem Weg gefördert werden. Damit soll eine Doppelförderung verhindert werden. Je nach Umfang und Art der Maßnahme können die Förderprogramme jedoch kombiniert werden, um eine höchstmögliche Förderquote zu erzielen.
 

In jedem Fall ratsam ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans: Dieser ist zunächst eine wertvolle Entscheidungsgrundlage, welche Sanierungen wann sinnvoll sind. Zudem erhöht er die Förderquote für einzelne Sanierungsmaßnahmen um fünf Prozentpunkte und zeigt auf, welche Maßnahmen für das Erreichen eines Effizienzhausstandards erforderlich sind.

Mit Ausnahme der steuerlichen Förderung muss zunächst stets der Förderantrag gestellt werden, bevor die Ausführung beauftragt wird. Für die Fördermittelabwicklung (Ausnahme: Heizungstausch und steuerliche Förderung) ist zur Qualitätssicherung die Einbindung eines Energieberaters erforderlich und sinnvoll.

Die Förderrichtlinien ändern sich etwa halbjährlich. Nachfolgend finden Sie den aktuellen Stand. Die aktuellen Förderungen für 2024 finden Sie untenstehend.

Zuschuss- und Kreditförderung durch Bafa und KfW

Sanierungsförderung 2024
Aktuelle Förderung für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen
Heizungsförderung 2024
Aktuelle Förderung für Heizungsanlagen

Zuschussförderung durch Kommunen

Einige Kommunen fördern energetische Sanierungsmaßnahmen und den Heizungstausch zusätzlich zur Bundesförderung. Die Fördersätze sind zumeist eher gering und die Verfügbarkeit häufig nicht gegeben. Hier muss tagesaktuell geprüft werden, ob und in welcher Höhe zusätzliche Förderungen beantragt werden können. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der kommunalen Förderprogramme:

Stadt Stuttgart:
Energiesparprogramm Stuttgart: Förderung für energetische Sanierungen

Stadt Braunschweig:
Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt Braunschweig

Stadt Ludwigsburg:
Klimabonus der Stadt Ludwigsburg

Zuschussförderung KfW Solarstrom für Elektroautos

Die KfW bezuschusst den Kauf von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher für Selbstbewohner (keine Eigentumswohnungen), die ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben. Die Fördersätze sind lohnenswert, jedoch muss die Verfügbarkeit aufgrund der sehr hohen Nachfrage tagesaktuell geprüft werden.

Weitere Informationen:
KfW 442 | Solarstrom für Elektroautos

Steuerliche Förderung (§35c Einkommenssteuergesetz)
 

Alternativ zur Bafa- und KfW-Förderungen können Sie über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Maximal können 200.000 € pro Wohnobjekt gefördert werden. 

Sie müssen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein und das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die Ihnen entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dabei reichen Sie auch die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ein. Diese Bescheinigung kann Ihnen Ihr Fachhandwerker ausfüllen – es ist keine Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Auch muss kein Förderantrag vor Beauftragung gestellt werden. 

Weitere Informationen:
Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung